für Grundstücksmaklerverträge (Auftrag eines Immobilienkäufers)
Kenntnisse, die Sie aus unseren Exposees oder im Zusammenhang mit unserer Maklertätigkeit erwerben, sind streng vertraulich zu behandeln. Bei Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche - insbesondere im Falle eines Vertragsabschlusses durch Dritte die entgangene Provision - geltend zu machen.
Ist Ihnen das Verkaufsobjekt bereits bekannt (Vorkenntnis), so haben Sie uns diese Vorkenntnis unverzüglich schriftlich und unter Angabe der Quelle des Erstangebotes anzuzeigen. Im Falle des Verstoßes gegen diese Mitteilungspflicht behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen.
Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner - den Verkäufer - entgeltlich tätig werden.
Die jeweils in den Exposees angegebenen Gesamtflächen der Verkaufsobjekte (Wohn- und Nutzflä-che) entsprechen der Summe der Grundflächen der einzelnen Räume (so genanntes Fußleisten-maß). Die Räumlichkeiten im Untergeschoss (Keller) und Spitzboden sind nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind, wird als Erfüllungsort und Ort für die Bestim-mung des Gerichtsstandes Westerland bestimmt.
Die Firma Wiking Immobilien-Gesellschaft mbH haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtver-letzung der Wiking Immobilien-Gesellschaft mbH beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Wiking Immobilien-Gesellschaft mbH beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma Wiking Immobilien-Gesellschaft mbH. Eine weitergehende Haftung der Wiking Immobilien-Gesellschaft mbH ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Regelun-gen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelungen sollen die gesetzlichen Vorschriften treten.
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